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AGB´s
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Auftragserteilung
Mit Erteilung des umstehenden Auftrages gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen
als anerkannt. Die Annahme des Auftrages durch den Verkäufer
erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Für den Käufer ist dieser Vertrag
mit Unterzeichnung verbindlich, für den Verkäufer nach erfolgter Auftragsbestätigung
durch die Firma. Verändert sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung die
gesetzliche Mehrwertsteuer, so gilt der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz,
unbeschadet eines möglicherweise vereinbarten Festpreises.
II. Abrufaufträge
Abrufaufträge ohne Frist sind innerhalb eines halben Jahres auszuführen. Bei
Überschreitung der Halb-Jahresfrist ab Auftragserteilung sind 40 % des Kaufpreises
als Anzahlung fällig, die Rechnungsstellung erfolgt dann nach der zum Zeitpunkt
der Abnahme gültigen Preisliste.
III. Lieferfrist
Die Lieferfrist beträgt ca. 6 – 8 Wochen nach dem endgültigen Aufmaß bzw. der
technischen Klärung. Fristgemäße Lieferung setzte Einhaltung des Nachmesstermins
durch den Käufer voraus. Der Käufer ist verpflichtet, den Nachmesstermin
rechtzeitig – mindestens aber zwei Wochen zuvor – schriftlich anzuzeigen. Der
Käufer hat eine kurzfristige Abstellmöglichkeit und den ungehinderten Einbau zu
gewährleisten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschnitten,
so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist
(verbunden mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf
der Frist ablehne), von 4 Wochen zu setzen. Erfolgt auch nach Ablauf dieser
Nachfrist keine Lieferung, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder
wegen Verzugs ist ausgeschlossen, soweit es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges
Verhalten betrifft. Bei unverschuldetem Unvermögen des Verkäufers oder
seiner Lieferanten sowie bei Streik und höherer Gewalt fällt das Rücktrittsrecht fort.
IV. Zahlungsbedingungen
Die Lieferung und Leistung des Verkäufers werden innerhalb von 8 Tagen nach
Montage rein netto Kasse ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen
können entsprechend der VOB gefordert werden. Alle Zahlungen sind
auf das Konto des Verkäufers zu leisten. Die Vertreter des Verkäufers sind nicht
Inkasso berechtigt. Zahlt der Käufer gleichwohl an einen Vertreter, so befreit ihn
dies nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber dem
Verkäufer. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit behalten wir uns das Recht vor,
Sicherheiten zu fordern. Bei Terminüberschreitungen werden, ohne dass es einer
besonderen Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für kurzfristige
Kredite berechnet. Die Geltendmachung von Beanstandungen verlängert
das Zahlungsziel nicht. Nur bei der schriftlichen Geltendmachung von Beanstandungen
steht dem Käufer das Recht zu, einen der Beanstandung angemessenen
Teilbetrag bis zur Ausführung der Nacharbeit zurückzuhalten. Gegen die Ansprüche
des Verkäufers kann der Käufer mit Gegenansprüchen außerhalb dieses Vertrages
oder mit Ansprüchen aus diesem Vertrag nur dann aufrechnen, wenn über die
Gegenforderung des Käufers ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Forderung
unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es nicht auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Rücktritt vom Vertrag
Nimmt der Käufer die bestellte, nach Maß gefertigte, daher nicht mehr verwendbare
Ware nicht ab, so ist er gleichwohl zur Zahlung des Kaufpreises, abzüglich der uns
ersparten Aufwendungen verpflichtet. Falls der Käufer mit Einverständnis des
Verkäufers vor Fertigstellung der bestellten Ware vom Vertrag zurücktritt, so sind
bei Nachweis des konkreten Schadens bis zu 40 % des Kaufpreises als Entschädigung
für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu zahlen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Durch die streit werke GmbH, oder in unserem Auftrag gelieferte Ware, bleibt
unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind bis zur vollständigen
Bezahlung unzulässig. Bei Zahlungsunfähigkeit, oder Verzug ist der Verkäufer
ausdrücklich berechtigt die Ware unter Betretung der Räume des Käufers
wieder an sich zu nehmen, die Kosten der ursprünglichen Lieferung, sowie des
Abtransportes, und evtl. Wertminderung der Ware sind dem Käufer zu belasten.
VII. Nebenabreden
Mündliche Abmachungen sind ungültig. Alle schriftlichen Abmachungen sind nur
wirksam, wenn sie auf dem Original des Auftrages in der Rubrik „Besondere
Vereinbarungen“ festgelegt, und vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Eine
abweichende Bestätigung seitens des Verkäufers ist für beide Parteien verbindlich,
wenn der Käufer nicht binnen einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung
schriftlich widerspricht.
VIII. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährt für die Ware eine Garantie lauf VOB. Für die nicht vom
Verkäufer selbst erzeugten Teile wird nur die Garantie übernommen, die die jeweiligen
Herstellerwerke dem Verkäufer gegenüber gewähren. Die entsprechenden
Ansprüche des Verkäufers werden hierdurch an den Verkäufer nach seiner Wahl nur
zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Konstruktive Änderungen
als technische Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den
Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
IX. Kostenersatz
Kann beim Eintreffen des Montagetrupps des Verkäufers durch Umstände, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der
Käufer verpflichtet, die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu ersetzen. Dasselbe gilt
bei vergeblicher aber vereinbarter Anreise des Aufmessers und des Kundendienstes.
Werden Terminverschiebungen bezüglich Montage oder Kundendienst
durch uns erforderlich, kann der Kunde keinen Ersatz seiner Kosten (z. B.
Ausfallzeiten) vorlagen.
X. Mängelrügen
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Einbau zu prüfen und sie
durch Unterzeichnung des Abnahmeformulars abzunehmen. Mit der Abnahme
entfällt jegliche Haftung für fehlende Teile, Glasschäden oder sonstige Beanstandungen.
Kann eine sofortige Abnahme nicht erfolgen, so gilt die Ware als abgenommen,
falls nicht innerhalb 8 Tagen eine Mängelrüge für erkennbare Mängel,
unter genauer Bezeichnung des gerügten Mangels, schriftlich der Firma gegenüber
erhoben wird. Für Mängel, die erst durch den Gebrauch der Sache festgestellt
werden, muss die schriftliche Anzeige spätestens zwei Wochen nach Feststellung
erfolgen. Form- und fristgemäß gemeldete Mängel können vom Verkäufer nur dann
berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht auf
falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der
Ware zurückzuführen ist. Führt der Verkäufer die Montage von Altbauten aus, so
übernimmt der Käufer das Risiko für Schäden am Putz, Mauerwerk und alten Fenstern,
ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure. Die
Gewährleistung des Verkäufers erlischt, wenn die gelieferte Ware von fremder Seite
verändert wurde oder wenn die Betriebshinweise nicht befolgt wurden. Mündliche
und fernmündliche Mängelrügen sind unwirksam.
XI. Sonstiges
Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen nicht erfolgte, gelten die
allgemeinen Vorschriften nach VOB, hilfsweise BGB. Sollten einzelne Bestimmungen
der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stockheim. Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten
sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht
werden, ist Bad Neustadt Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.